In der heutigen Printausgabe der FAZ ist ein halbseitiges Interview mit dem scheidenden Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts, Hans-Jürgen Papier abgedruckt. Deutlich hebt Papier darin hervor, dass
[...] nach der grundgesetzlichen Wertentscheidung [...] der Zweck des Staates, des Grundgesetzes, in erster Linie die Gewährleistung der Freiheit seiner Bürger [...] [Quelle: FAZ vom 19.01.2010, S.4]
sei. Das dürfte dem Interviewer bitter aufgestossen sein; ist Reinhard Müller doch bislang eher als ein Vertreter des “starken Staates” aufgetreten, der unter Rechtsstaatlichkeit nicht immer das verstand, was Papier ihm nun diktierte:
Wenn die terroristische Bedrohung fast ausschließlich von jungen muslimischen Männern ausgeht, dann muss diese Gruppe gerastert und, wenn weitere Merkmale hinzutreten, unter Beobachtung gestellt werden. [...] wenn in bestimmten Moscheen Hass gepredigt wird, dann ist es geradezu die (Schutz-) Pflicht des Staates, hier besonders hinzuhören. Das ist eine angemessene Ungleichbehandlung, die alle fried- und freiheitsliebenden Muslime im Interesse ihrer Grundrechte hinnehmen sollten. [Quelle: FAZ.NET vom 17.01.2010]
Zwar wird Papier kaum diese Passage im Sinn gehabt haben, als er auf die – wohl provozierend (oder gar investigativ?) gemeinte – Frage des Volljuristen Müller nach dem Bürger, der nach Karlsruhe ziehe
[...] und sich auf sein Grundrecht auf Sicherheit [...][Quelle: FAZ vom 19.01.2010, S.4]
zu berufen, trocken antwortet:
Da würde ich ihm zunächst sagen, dass das Grundgesetz ein individuelles, justitiables Grundrecht dieser Art nicht enthält. [Quelle: FAZ vom 19.01.2010, S.4]
Das sehr lesenswerte Interview ist im Volltext elektronisch leider nur im FAZ-Archiv verfügbar.
Einerseits ist es beruhigend zu wissen, dass es noch Juristen im Land gibt, die mit Sachverstand und Augenmaß den aktuellen Herausforderungen begegenen; beängstigend ist, dass jedenfalls einer von diesen im Februar von Bord geht.