Die Bundesnetzagentur hat ihren Entwurf zur Marktdefinition und Marktanalyse für den Bereich des Zugangs zur Teilnehmeranschlussleitung (TAL), dem Markt Nr. 11 der Märkte-Empfehlung der EU-Kommission, veröffentlicht. Interessant ist der Bericht unter anderem, weil er erste Signale für eine Regulierung im Bereich VDSL enthält.
Diese neue Verpflichtung soll auch Wettbewerbern die Anbindung der TAL an eigene glasfaserbasierte Infrastrukturen für besonders breitbandige Nutzungen der TAL ermöglichen, wie sie auch die DT AG im Rahmen ihres VDSL-Ausbaus im größeren Umfang aufgebaut hat bzw. plant. [Quelle: BNetzA]
Damit zeigt sich, dass die BNetzA sehr wohl – trotz des § 9a TKG – in der Lage ist, auch im Bereich VDSL regulierend einzugreifen (und zwar ex ante). Der Kommission wird das allerdings herzlich egal sein.