Die Neuregelung des § 125a Abs. 1 Satz 1 HGB sorgte in der jüngsten Vergangenheit für Diskussionsstoff: müssen Emails die gleichen Pflichtangaben im Geschäftsverkehr enthalten, wie das bisher schon in Geschäftsbriefen der Fall war? Mit dieser Frage setzen sich Esther Pfaff (zusammen mit Prof. Hoeren) vom Münsteraner ITM unter dem Titel “Pflichtangaben im elektronischen Geschäftsverkehr aus juristischer und technischer Sicht” ausführlich auseinander. Den lesenswerten Artikel findet man in der aktuellen MMR ab Seite 207.
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