Mannheimer Modell verletzt Prüfungsgerechtigkeit
Das so genannte “Mannheimer Modell” in der Juristenausbildung geht wie geplant seinen Weg. Die Fakultät nimmt Bewerbungen für den Studiengang “Unternehmensjurist” bis zum 15.07.08 an. Zuvor hatte Justizminister Goll das Startsignal gegeben, in der kommenden Woche soll die JAO für Baden-Württemberg entsprechend geändert werden.
Obwohl der Verwaltungsgerichtshof in Mannheim zuvor kundgetan hat, dass er die Prüfungsgerechtigkeit durch die vorgezogenene (quasi abgeschichtete) Zivilrechtsprüfung verletzt sieht, meint das Ministerium offenbar, auf der sicheren Seite zu sein. Als doppelter Boden soll aber eine Befristung auf fünfzehn Jahre vorgesehen werden. Eine entsprechende Meldung findet sich in der heutigen FAZ (S. 4).
Die Befristung kann man angesichts der “drohenden” Verbachelorisierung des Jurastudiums kaum ernstnehmen. Vermutlich wird in fünfzehn Jahren ohnehin eine andere Wirklichkeit in die Prüfungsämter eingezogen sein, so dass der Wettbewerbsvorteil der Mannheimer Unternehmensjuristen gegenüber der restlichen – zahlreichen – Konkurrenz einen bitteren Nachgeschmack hinterlässt. Es bleibt abzuwarten, ob andere Universitäten nachziehen. Bisher hält viele Fakultäten das eigene, lukrative Weiterbildungsangebot mit zahllosen LL.M.-Studiengängen davon ab, mit Mastertiteln im grundständigen Studium um sich zu werfen. Im Kampf um die zahlungskräftige Kundschaft (vulgo Jurastudenten) wird man sich aber überlegen müssen, wie man abseits von heute anscheinend nebensächlich gewordenen Qualitäten wie einer herausragenden Forschung oder einer Verknüpfung zu anderen Geisteswissenschaften Zusatzangebote schafft, die den Studienstandort attraktiv machen. Z.B. mit einem “kostenlosen” MacBook.