Klausurenkompaktkurs

“Vier gewinnt” – die Devise vieler angehender Juristen ist in den meisten Fällen darauf zurückzuführen, dass sie einfach nicht wissen, wie sie eine bessere Klausur schreiben können. Unzureichende oder unverständige Korrekturen sorgen dafür, dass schnell Frustration eintritt und die Erwartung besteht, dass im Examen bessere Ergebnisse erzielt werden. Letzteres ist allerdings ein Trugschluss.

Klausurenschreiben kann man lernen. Und nicht erst im kommerziellen Klausurenkurs. Allerdings muss man bereit sein, eigene Unzulänglichkeiten selbstkritisch einzugestehen und vor allem diese Fehler für die Zukunft abzustellen.

Zunächst gilt es, die Rahmenbedingungen festzulegen. Eine perfekte Klausur landet bei 18 Punkten. Eine fehlerfreie Klausur ist nicht zwingend eine perfekte Klausur. Jura ist keine Mathematik. Im Extremfall kann daher eine fehlerfreie Klausur schlechter bewertet werden als eine Klausur mit Fehlern. Bewertungskriterien sind neben Erfüllung der Aufgabenstellung unter anderem guter Stil, eine überzeugende Argumentation, schlüssiger Aufbau, die richtige Schwerpunktsetzung und natürlich die juristisch “richtige”, d.h. vertretbare und umfassende Lösung. Im Studium wird regelmäßig die Begutachtung eines feststehenden Sachverhalts gefordert. In den meisten Fällen gelingt es nur sehr wenigen Bearbeitern, tatsächlich eine umfassende Lösung anzufertigen. Eine Vier-Punkte-Klausur scheitert in der Regel aber an anderen Dingen.

Die äußere Form der Klausur ist die Visitenkarte des Bearbeiters. Eine saubere Handschrift erleichtert die Korrektur (oder ermöglicht sie erst). Eine heruntergeschmierte Bearbeitung signalisiert zudem, dass der Verfasser offenslichtlich für die rechtliche Lösung so lange gebraucht hat, dass die Zeit für die Reinschrift fehlte. Der Korrektor wird die Bearbeitung mit diesem Gedanken im Hinterkopf durcharbeiten und Fehler finden, die er normalerweise vielleicht überlesen hätte.

Zur Form gehört auch die sinnvolle Gliederung der Klausur. Wie in der Hausarbeit verwendet man die alphanummerische Gliederung, wobei die Gliederungstiefe und -dichte einer Hausarbeit in der Klausur natürlich nicht angebracht ist. Hilfreich zur Übersicht und sinnvoll ist eine Gliederung bis auf Ebene der einzelnen Tatbestandsmerkmale.

Eines der zentralen Probleme betrifft den Gutachtenstil. In den ersten Klausuren wird hier ab und an ein Auge zugedrückt (was wenig sinnvoll ist), spätestens ab dem dritten Semester muss der Vierschritt aus Obersatz, Definition, Subsumtion und Ergebnis fehlerfrei sitzen. Dazu gehört natürlich auch die richtige Wahl des Konjunktivs. Manchmal hilft es, sich einfach zu Beginn der Klausur die vier Schritte aufzuschreiben, um sich wieder daran zu erinnern. Formulierungsbeispiele für den richtigen Gutachtenstil finden sich nicht im Netz und einschlägigen Lehrbüchern. Meine besondere Empfehlung ist dabei “Einführung in das juristische Lernen” von Fritjof Haft.

Auch wenn man zeigen möchte, dass man Jurist ist, sollte man nicht unsägliche Formulierungsbeispielen aus der Praxis folgen, sondern der Maxime “kurz und prägnant” verschreiben. Ein guter Jurist formuliert in kurzen, einfachen Sätze. Unnötige Füllworte wie “auch” oder “insbesondere” etc. haben in einem Gutachten nichts zu suchen. Der Bearbeiter muss stehts im Hinterkopf haben, dass Unklarheiten im Satzbau oder der Sprache immer zu seinen Lasten gehen. Jede Klausur, die der Korrektor doppelt lesen muss, um ihren Sinn zu erschließen, ist eine schlechte Klausur (gleiches gilt übrigens auch für Lehrbücher).

Inhaltlich spiegelt sich die Klarheit der Sprache in einem durchgehenden roten Faden wider, der dem Leser (d.h. dem Korrektor) zeigt, dass jeder Satz, jede einzelne Prüfung einen bestimmten Sinn verfolgt. Der Korrektor muss durch die Klausur geleitet werden.

Dabei sind Probleme kein Ärgernis für den Bearbeiter, sondern eine Chance, hier Gelerntes zu präsentieren. Schwerpunkt ist die Präsentation. Selbst wenn man in der Klausur an einer Stelle lediglich spürt, dass ein Problem versteckt sein muss, ohne dass man den konkreten Streit kennt, ist dies kein grösseres Hindernis. Zumeist finden sich die nötigen Argumente oder Ansichten bereits im Sachverhalt. So oder so sind die Argumente gegeneinander abzuwägen, je nach Fallgestaltung folgt man der einen oder anderen Ansicht, indem man dem jeweils stärksten Argument den Vorzug vor dem der Gegenmeinung gibt. Im weiteren Verlauf der Klausur ist nun wichtig, dieser Linie treu zu bleiben. Eine in sich widersprüchliche Klausur wird bestenfalls im “bestanden”-Bereich landen, zeigt der Bearbeiter doch, dass er nicht in der Lage ist, eine konsequente Lösung zu erarbeiten.

Schließlich darf nicht vergessen werden, Zeitmanagement zu lernen. Während des Studiums nimmt der Umfang der Klausuren stetig zu, im Examen sind reichlich fünf Stunden Zeit. Davon darf man sich nicht täuschen lassen. Das Examen soll unter anderem testen, wie gut der Kandidat mit Zeitdruck umgehen kann. Entsprechend ist der Umfang der Bearbeitung bemessen. Für die Bearbeitung bedeutet dies, dass der Sachverhalt spätestens nach einer halben Stunde erfasst sein muss. D.h., die Probleme sind markiert, der Sachverhalt grob gegliedert, die Beteiligten gesondert notiert und der Inhalt kurz skizziert.

Welche Art der visuellen Bearbeitung man wählt, ist jedem selbst überlassen. Vielfach wird geraten, verschiedene Farben für verschiedene Beteiligte zu wählen – mir wird das alles zu bunt und unübersichtlich, bei komplexen Sachverhalten erkennt man zum Ende hin kaum mehr den Text. Im zweiten Staatsexamen ist zudem der Vorteil dieser Technik mE fast dahin, da sich der Sachverhalt – also der Aktenauszug – über fünfzehn Seiten zieht. Fast ebenso schnell und deutlich übersichtlicher ist es, wenn man eine kleine Tabelle anfertigt und die wichtigen Punkte dem jeweiligen Beteiligten zuordnet. Im Referendariat kann man diese Technik ohne große Umstellung zur Relationstechnik ausbauen. Wichtig ist, dass in jedem Fall die erste Bearbeitung des Sachverhalts mit größter Sorgfalt erfolgt. Fehler beim ersten Lesen setzen sich ansonsten in der Hektik fest und führen zu Fehlern in der Bearbeitung.

Bei zivilrechtlichen Klausuren bietet es sich an, zur Erfassung des Sachverhalts eine Skizze anzufertigen, aus der die Beziehungen der Personen untereinander deutlich werden. Diese Skizze ist zugleich Grundlage der Lösungsskizze.

Die rechtliche Lösung skizziert man auf einem gesonderten Blatt. Diese Skizze soll die Rohfassung der Reinschrift sein, sie ist entsprechend aufgebaut und untergliedert. Nach etwa eineinhalb Stunden – insgesamt also zwei Stunden – sollte diese Skizze zur Zufriedenheit des Bearbeiters zu Papier gebracht sein.

Beim Anfertigen der Reinschrift streicht man zur Sicherheit jeden Punkt von der Lösungsskizze, der bearbeitet wurde. So vergißt man keinen Prüfungspunkt. Vor oder während des Schreibens sollte man die Lösungsskizze darauf überprüfen, ob sie vollständig ist, d.h. jeder angeprüfte Tatbestand vollständig (oder bis zu seiner Ablehnung) geprüft wird. Wenn möglich, kann sparsam mit Feststellungen oder im Urteilsstil gearbeitet werden, wenn es sich anbietet. Etwa dann, wenn in der strafrechtlichen Klausur die Vollendung eines Delikts offensichtlich nicht vorliegt, der Versuch aber geprüft werden soll. Dann reicht die Feststellung, dass das vollendete Delikt nicht vorliegt.

Juristisches Handwerkszeug ist aber nur ein Teil der erfolgreichen Klausurbearbeitung. Gepaart mit einem gesunden Fachwissen steht einer soliden Klausurleistung nichts im Wege.

Sollte dennoch unter der Klausur eine unerfreuliche oder unerwartete Benotung stehen, sollte man denjenigen, der die Bewertung vorgenommen hat, fragen, was für seine Beurteilung ausschlaggebend war. Je früher man seine Fehler erkennt und beseitigt, desto größer ist die Wahrscheinlichkeit, an diesen Fehlern nicht im Examen zu scheitern.

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