Kleinblog | David Klein

Impressum aus der Dose

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Das BMJ hat auf seinen Internetseiten ein kurzes Skript (”Allgemeine Hinweise zur Anbieterkennzeichnungspflicht im Internet”, abrufbar hier) veröffentlicht, das einen Überblick und zugleich eine Anleitung zur Erstellung eines Impressums für Privatpersonen sowie natürliche und juristische Personen im geschäftlichen Verkehr sein möchte.

Der Überblick bietet das, was man erwarten darf - eine sehr komprimierte und unvollständige Darstellung der wesentlichen Kennzeichnungspflichten. Leider ist es etwas durcheinandergeraten (insbesondere die Tabellen sind nicht sonderlich hilfreich), im Internet kursieren insbesondere für Kaufleute und Personengesellschaften bereits bessere Lösungen der ein oder anderen IHK. Äußerst gefährlich ist der Eindruck, mit dem Befolgen der genannten Hinweisen alle Pflichten erfüllt zu haben. Fragen des Datenschutzes etwa klammert das Skript aus. Rechtssicherheit schaffen die “Allgemeinen Hinweise” nicht. Aber sie können sensibilisieren und Anlass zur Überprüfung des eigenen Internetauftritts geben.

In Erinnerung an das Debakel um die Muster der BGB-InfoV läßt sich das BMJ ein erstaunliches Geständnis entlocken:

Das Risiko einer Abmahnung lässt sich nicht vollständig vermeiden. Auch die nachfolgenden Erläuterungen können keinen absoluten Schutz davor bieten, wegen fehlerhafter Angaben rechtmäßig abgemahnt zu werden, denn letztlich beurteilen die Gerichte, ob im Einzelfall eine Rechtsverletzung vorliegt oder nicht. [Quelle: Allgemeine Hinweise zur Anbieterkennzeichnungspflicht im Internet, S. 2]

Der Bürger kann offenbar nicht davon ausgehen, dass der Gesetzgeber sich wirklich klar darüber ist, was er zu Papier bringt.

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Written by David Klein

Oktober 8th, 2008 at 6:37

Posted in Recht alltäglich

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