Himmelslaternen – jedenfalls nicht in Köln und Düsseldorf

Sie heißen Himmelslaternen, Kong-Ming-Laternen oder Wunschballon – lampionähnliche Gebilde aus Reispapier, die nach dem Prinzip eines Heißluftballons funktionieren. Eine Wärmequelle (meist ein Brennwürfel) am unteren, offenen Ende der Laterne erwärmt die Luft im Inneren des Konstrukts und sorgt für den nötigen Auftrieb. Die Laternenen können so angetrieben mehrere Hundert Meter hoch aufsteigen. Wegen der transparenten Hülle leuchtet die Laterne gut sichtbar, während sie am Himmel schwebt.

Erstaunlicherweise hinterfragen recht wenig Benutzer dieser an sich netten Idee, weshalb es zulässig sein soll, brennende Laternen in den Himmel zu schicken. Denn nicht nur zum Jahreswechsel, sondern auch an lauen Sommerabenden steigen die Himmelslaternen vermehrt auf. Darf man wirklich offene Brandquellen unkontrolliert auf Reisen schicken?

Jedenfalls nicht in den Regierungsbezirken Köln und Düsseldorf: entsprechend der Ordnungsverfügung der Bezirksregierung Düsseldorf stellt das Aufsteigenlassen solcher Laternen eine Ordnungswidrigkeit dar, die mit einer Geldstrafe (nicht “Geldstraße”, wie in der Verfügung versehentlich geschrieben) bis zu 50.000,00 EUR geahndet werden kann.

Es scheint deutschlandweit keine einheitliche Linie der zuständigen Behörden zu geben. Deshalb sollte geprüft werden, ob eine Aufstiegserlaubnis nach der Rechtsauffassung im jeweiligen Regierungsbezirk notwendig ist bzw. überhaupt erteilt werden kann. Zudem darf das Risiko beim Betrieb einer solchen Laterne – vor allem im Sommer – nicht unterschätzt werden, ein Blick in die Versicherungsunterlagen der Privathaftpflicht ist angeraten.

Update
Mittlerweile gibt es u.a. in NRW eine Landesverordnung, die das Aufsteigen der Himmelslaternen untersagt.

This entry was posted in Recht alltäglich and tagged , . Bookmark the permalink.

2 Responses to Himmelslaternen – jedenfalls nicht in Köln und Düsseldorf

  1. saibot says:

    in Österreich soweit ich gehört habe seit 2009 verboten. oder besser der Verkauf. verstößt in Ö auch gegen das luftfahrzeugegesetzt oder so… :-) ))

  2. Niels says:

    Ich hab mich das auch schon mal gefragt, zumal sommers in waldreichen Gegenden. Allerdings dürfte bei vielen kein vertieftes Nachdenken einsetzen, weil bei wirklich großen Schäden der Verursacher kaum ermittelbar sein dürfte.

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>