Ein rechtsstaatliches Verfahren ist nur dann gewährleistet, wenn die beteiligten Richter unvoreingenommen sind. Ansonsten droht nicht nur die Ablehnung des Richters, sondern in bestimmten Fällen ein Strafverfahren.
Über die Objektivität in der Sache macht man sich nun auch am Verfassungsgericht in Münster Gedanken. Dort sind zur Zeit zwei Klagen der Opposition im Düsseldorfer Landtag gegen den Wahltermin der Kommunalwahl sowie den Wegfall der Stichwahl für kommunale Spitzenämter anhängig. Pikant soll nun sein, dass einer der beteiligten Richter in Amt und Würden für die SPD in NRW tätig ist: RiVGH Dr. Jürgen Brand ist Unterbezirksvorsitzender der Hagener SPD. Auf den ersten Blick mag man denken, dass diese Überschneidung allein ausreichen müßte, damit Brand sich in dem Verfahren für befangen erklärt. Sein Vertreter wäre übrigens der Grünenpolitiker Dr. Thomas Griese, der sich bereits selbst aus dem Rennen genommen hat.
Nicht mehr ganz so klar ist die Lage aber, wenn man bedenkt, wie die Besetzung des Gerichtshofes erfolgt: nach § 4 Abs. 1 VGHG-NRW wählt der Landtag einen Teil der Mitglieder des Gerichts.
Die Wahlmitglieder und ihre Vertreter werden vom Landtag in geheimer Wahl ohne Aussprache gewählt; für jedes Wahlmitglied ist ein bestimmter Vertreter zu wählen. [§ 4 Abs. 1 VGHG-NRW]
Zudem stellt § 15 Abs. 1 S. 1 2. HS, § 14 Abs. 2 VGHG-NRW klar, dass allein die Mitgliedschaft in einer politischen Partei einen Richter nicht genügt, um den Richter wegen Befangenheit abzulehnen:
Ein Mitglied des Verfassungsgerichtshofs kann von den Verfahrensbeteiligten wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden; die Ablehnung kann jedoch nicht auf die in § 14 Abs. 2 aufgeführten Tatbestände gestützt werden. [§ 15 Abs. 1 VGHG-NRW]
Beteiligt ist nicht, wer aufgrund seines Familienstandes, seines Berufes, seiner Abstammung, seiner Zugehörigkeit zu einer politischen Partei oder aus einem ähnlichen allgemeinen Gesichtspunkt am Ausgang des Verfahrens interessiert ist. [§ 14 Abs. 2 VGHG-NRW]
Ansgesichts der Vorwürfe seitens der CDU fragt man sich, ob einige Politiker mitbekommen haben, dass sie selbst die Richter gewählt haben. Oder je in das VGHG-NRW geschaut haben.