Wahltermin bestätigt

Der Verfassungsgerichtshof in NRW hat den Termin zur Kommunalwahl am 30. August 2009 bestätigt. In seiner mündlichen Urteilsbegründung stützte sich das Gericht auf die Ansicht des Innenministeriums:

Der Innenminister des Landes Nordrhein-Westfalen habe für seine Entscheidung, den Wahltermin auf den 30. August 2009 festzusetzen, sachlich nachvollziehbare Gründe angeführt und damit nicht willkürlich gehandelt. Nachvollziehbar sei insbesondere, dass er von einer Zusammenlegung der Kommunalwahlen mit der Bundestagswahl am 27. September 2009 Abstand genommen habe. Eine solche Zusammenlegung sei in der Rechtsprechung als problematisch angesehen worden, weil wegen der allgemeineren und größeren Bedeutung der Bundestagswahlen die Gefahr bestehe, dass kommunalpolitische Themen hinter den bundespolitischen zurücktreten würden. Danach sei es nicht sachwidrig, dass der Innenminister mit dem 30. August 2009 einen Termin bestimmt habe, der unter Berücksichtigung von Ferienzeiten vier Wochen vor der Bundestagswahl liege und damit eine allzu große Nähe zu dieser Wahl vermeide. [Quelle: VerfGH NRW 2/09]

Leider hat das Gericht nichts zu den Kosten des Extratermins gesagt.

This entry was posted in Recht alltäglich and tagged . Bookmark the permalink.

One Response to Wahltermin bestätigt

  1. Jens Ferner says:

    Ich habe für unser Dorf die verschiedenen Kosten (es gibt zwei Meinungen) aufbereitet:

    http://www.langerwehe-blog.de/kommunalwahl-2009-wie-viel-zahlen-wir-in-langerwehe-mehr/

    Vielleicht hilft es.

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>