In Bayern sind die juristischen Examina so schwer, dass man bereits an ihrer Bezeichnung ablesen kann , welch große Hürde sie darstellen:
Für Bewerber um die Befähigung zum Richteramt und zum höheren Verwaltungsdienst werden eine das rechtswissenschaftliche Studium abschließende Erste Juristische Prüfung sowie eine Zweite Juristische Staatsprüfung abgehalten, der ein gemeinsamer Vorbereitungsdienst vorausgeht [§ 1 JAPO 2003]
Kein anderes Bundesland (bis auf Sachsen) wählt eine so gewagte Schreibweise. Außerdem fängt nur im Süden der Republik das Prädikatsexamen Gerüchten zufolge knapp über der Bestehensgrenze an.
Was für hervorragende Juristen aber in Bayern ausgebildet werden, lehrt einen erst eine Buchbesprechung von Kaiser in der JuS :
Auch wenn für Referendare außerhalb Bayerns die eine oder andere Aufgabe zu anspruchsvoll erscheinen mag, ist dieses Übungsbuch zur Kautelarklausur ein großer Gewinn für die neue, auf den Anwaltsberuf ausgerichtete Referendarausbildung. [Jan Kaiser, JuS-Magazin 3-09, S. 24]
Ob das vielleicht eine versteckte Werbung für ein gewisses Repititorium zum Assessorexamen ist, das sich großer Beliebtheit – gerade in den nördlich Bayerns gelegenen Ländern – erfreut?
Der Kaiser-Clan ist jedenfalls ausgesprochen erfolgreich im Geschäft mit der Angst.