Zwei interessante Veröffentlichungen des Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages verdienen hier eine kurze Erwähnung:
Die eine beschäftigt sich mit der Gerichtsorganisation für die Verfolgung von Straftaten, die Bundeswehrsoldaten im Einsatz verüben. Jedenfalls für die Ermittlungsarbeit in solchen Fällen (die nicht ohnehin schon die Sonderzuständigkeit der Bundesanwaltschaft begründen) ist mit der Einrichtung einer Schwerpunktstaatsanwaltschaft in Kürze wohl nicht zu rechnen. Davon losgelöst beschäftigt sich WD mit der Frage, ob und wie die Einrichtung eigener Wehrstrafgerichte möglich (nach Art. 96 Abs. 2 GG) ist.
Die andere Veröffentlichung bietet einen guten Kurzüberblick über die gerne verwechselten Begriffe der RoE (Rules of Engagement) und der Taschenkarte der Bundeswehr sowie deren rechtliche Bedeutung. Lesenswert.