Durch die bewusste Umgehung der Sperre wurde zweifelsfrei der Wille zur strafbaren Tat bekundet. [Quelle: Dr. Hans-Peter Uhl, Was gelöscht werden muss, ist zu sperren, FAZ vom 9. April 2010, S. 8]
Zur Erinnerung: Herr Dr. Uhl ist als Verfechter des Zugangserschwerungsgesetzes bekannt geworden, weil er die Gegner des Gesetzes gerne sachdienlich beschimpfte (“pseudo-bürgerrechtsengagierte Hysterie von Pseudo-Computerexperten”, “juristisch ohne Sinn und Verstand und moralisch verkommen”). Seine Rechtsfigur der vorsatzkonditionierenden objektiven Tatbestandsmäßigkeit einer fakultativen Vorbereitungshandlung wird sicher Einzug in die Lehrbücher halten. Übrigens, Herr Dr. Uhl: auch ich bekunde meinen Wille zur strafbaren Tat, da ich nicht den DN-Server meines Providers nutze. Man fragt sich schon, nach welchen Kriterien die CDU/CSU Fraktion im Bundestag ihren Innenpolitischen Sprecher auswählt.
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