Im Mai erscheint der Band 6/1 des Münchener Kommentars zum Strafgesetzbuch. Beck bewirbt das Werk als “Hauptwerk zum Wirtschaftsstrafrecht”. Offenbar ist das Werk ein wenig überfällig, wenn man den Werbetext so liest:
[...] eingehende Kommentierungen [...] zu den strafrechtlichen Bestimmungen im Rahmen der neuen Kommunikationsmedien (TDG und TKG) [Quelle: Beck extra 5/2010, S. 3]
Übrigens ist die Überarbeitung des ersten Bandes bereits angelaufen.