Der Stifterverband hat auf 40 Seiten seine Position zur Juristenausbildungsreform auf den virtuellen Tisch gelegt. Unter dem Titel “Neue Wege in der Juristenausbildung” (man beachte die nicht geschlechtsneutrale Formulierung) wird versucht, eine
Versachlichung der Diskussion und eine vorurteilsfreie
Auseinandersetzung mit den Chancen des Bologna-Prozesses [Quelle: Neue Wege in der Juristenausbildung, S. 3]
zu betreiben. Ob das gelingt, mag jeder für sich entscheiden. Ein paar Punkte des Positionspapiers möchte ich aber aufgreifen.
Hinter allen Reformbestrebungen, die bislang die Ausbildung junger Juristinnen und Juristen (man beachte die geschlechtsneutrale Formulierung) steckte stets der gleiche – denkbar logische – Antrieb: eine bessere Vorbereitung auf den späteren Beruf.
Das Universum und die Stofffülle der Rechtswissenschaften haben eins gemeinsam: sie wachsen beständig. Effekt hieraus für das Jurastudium und das anschließende Referendariat sind Ordner voll Literatur und Rechtsprechung, Problemen und Meinungsstreits, die in den beiden Examina als bekannt vorausgesetzt und zur Lösung der Prüfungen umgesetzt werden wollen. Im Gegenzug wird die Zeit, die man zur Vermittlung des Stoffes zur Verfügung gestellt bekommt, immer kürzer. Ein Gespräch, das ich erst gestern mit einem Prüfer im ersten Staatsexamen führen durfte, zeigt deutlich die Konsequenzen: während er (und auch ich) sich die Zeit nehmen konnten, in Ruhe das (Examens-)Klausurenschreiben zu üben, was man während des Studiums zu Gunsten interessanterer Dinge in der Regel sträflich bis dahin vernachlässigte. Diesen Zeitluxus haben heutige Studierende nicht mehr. An vielen Universitäten beginnen bereits im fünften Semester die Examensklausuren des staatlichen Pflichtteils parallel zu den Hausarbeiten der Schwerpunktbereiche (deren Ergebnisse ebenfalls in die Examensnote einfließen). Um ehrlich zu sein: im fünften Semester hätte ich mir nicht zugetraut, eine Examensklausur zu schreiben. Die Studierenden sind heute immer mehr dem Druck von Außen ausgesetzt, noch schneller zu studieren und eine noch größere Bandbreite exotischer Rechtsgebiete bereits im Studium verinnerlicht zu haben. Lohn der Mühe nach dem Assessorexamen ist der Nachweis, eine der vielleicht besten Ausbildungen für Juristen (Schluss mit der geschlechtsneutralen Formulierung) weltweit abgeschlossen zu haben. So jedenfalls die Theorie.
Nachdem die Ausgangslage klar ist, sollte man sich nun der Frage zuwenden, wie man den Zustand verbessern kann. Um es vorweg zu nehmen: ich halte die Umstellung auf Bachelor/Master nicht für ein taugliches Mittel in diesem Zusammenhang. Aber lassen wir vielleicht den Generalsekretär des Stifterverbandes für die Deutsche Wissenschaft zu Wort kommen, der schon seit Jahren den fehlenden Praxisbezug der Juristenausbildung anprangert:
Das Reformmodell bewahrt bestehende Qualitätsstandards der Juristenausbildung, aber es beseitigt bekannte Probleme wie etwa den fehlenden Praxisbezug im Studium [Quelle: Prof. Dr. Andreas Schlüter via stifterverband.org]
Betrachtet man das Reformmodell, sieht es tatsächlich so aus, also würden die Schwächen anderer Ansätze konsequent ausgeblendet:
- Beibehaltung des Referendariats und der Staatsprüfungen (nunmehr als Eingangsprüfung und Assessorexamen) sorgen für die nötige Qualität für die reglementierten Berufe
- Verkürzung der Studienzeit bis zum ersten berufsqualifizierenden Abschluss auf drei Jahre (LL.B.)
- Durchlässigkeit der Juristenausbildung erübrigt den Zwang, sich von vornherein für einen Ausbildungsweg z.B. zum Richter festlegen zu müssen
Allerdings wirkt das Konzept nur auf den ersten Blick. Denn wie üblich muss man fragen: trägt das erwartete Ergebnis die Reform?
In den Bereichen der reglementierten Berufe verstärkt die Eingangsprüfung die ohnehin schon erfolgende Auslese (wegen der höheren Hürde des zusätzlichen Masterstudiums) noch, um die Zahl der Referendare zu drücken. Statt nach – heute üblichen – sieben Jahren soll der “neue” Assessor “schon” nach 6,5 Jahren fit für den Berufsstart sein. Dieses halbe Jahr allein ist den Aufwand kaum wert, denn dafür wird es zu teuer erkauft. Dazu aber gleich mehr.
Das künftige “Einstiegsmodell” in der Juristerei ist der Bachelor. Und was auch diese Kommission von ihm hält, steht noch nicht einmal zwischen den Zeilen versteckt:
[...] der dreijährige Bachelorstudiengang stellt eine effektive, da mit geringen Hemmschwellen verbundene Möglichkeit dar, sich frühzeitig umzuorientieren. Anders als bei dem stets möglichen Studienabbruch müssen die bisherigen Investitionen in das Studium nicht abgeschrieben werden, wenn man sich – was nicht zu selten vorkommt – erst in einem vorgerückten Semester gegen eine spätere Tätigkeit in den reglementierten juristischen Berufen entscheidet. [Quelle: Neue Wege in der Juristenausbildung, S. 12]
Das Bachelorstudium sollte daher auch nicht passgenaue, sondern vielmehr anpassungsfähige Absolventen hervorbringen, die in der Lage sind, das mit einer Beschäftigung verbundene Potenzial für die berufliche Weiterentwicklung zu nutzen. [Quelle: Neue Wege in der Juristenausbildung, S. 14]
Mit einer ihrer akademischen Qualifikation angemessenen Vergütung werden diese Absolventen jedoch vielfach erst rechnen können, wenn sie eine (meist geringer vergütete) Einarbeitungsphase absolviert haben. Die für die Ausübung eines bestimmten Berufes notwendigen Berufsfertigkeiten sind oft so stellenspezifisch, dass sie durch die wissenschaftlichen Hochschulen nicht vermittelt werden können oder sollen. Nicht wenige Arbeitgeber werden daher LL.B.-Juristen als Trainees rekrutieren, um sie mit den spezifischen Anforderungen der jeweiligen Position vertraut zu machen. [Quelle: Neue Wege in der Juristenausbildung, S. 14]
Mit anderen Worten: das Bachelorstudium ist eine Orientierungsphase, um zu testen, ob einem die Juristerei grundsätzlich zusagt. Dafür hat man drei Jahre Zeit, ohne dem Druck eines Staatsexamens ausgesetzt zu sein. Absolventen können wohl einiges, aber nichts richtig – es reicht eben noch so eben zum Trainee, einer typischen Position für Absolventen eines geisteswissenschaftlichen Studiums, die nicht ihre wissenschaftliche Ausbildung, sondern lediglich ihre Softskills in die Waagschale werfen können. Da stellt sich natürlich die Frage: was soll sich der Jura-Bachelor drei Jahre mit den Grundzügen des Rechts herumschlagen?
Die Expertenkommission sieht für die Bachelors dagegen rosige Berufsaussichten. Wer nicht glaubt, dass die folgende Textpassage wirklich aus dem Reformvorschlag stammt, mag an der angegebenen Stelle selbst nachlesen:
Dementsprechend können sie als Trainee bei Steuerberatern und Wirtschaftsprüfern angestellt werden und nach drei bzw. vier Jahren einschlägiger praktischer Tätigkeit die jeweiligen Berufszugangsprüfungen ablegen. Auch Banken und Versicherungen dürften ein Interesse an der Einstellung von LL.B.-Juristen haben und ihnen die für die rechtsnahe sachbearbeitende Tätigkeit im Banken- oder Versicherungsbereich notwendigen Berufsfertigkeiten “on the job” vermitteln. Aber auch große Anwaltskanzleien, andere Unternehmen mit ihren Rechtsabteilungen, Vereinigungen zur Wahrnehmung rechtlicher Interessen der Mieter, Verbraucher usw., juristische Fachverlage usw. stellen potenzielle Arbeitgeber dar. Mit akademischen Zusatzqualifikationen in Form konsekutiver, nicht konsekutiver oder weiterbildender Masterstudiengänge oder auch nicht akademischen Zusatzqualifikationen wie besonderer Berufserfahrung, besonderen Fähigkeiten und Fertigkeiten (Sprachkenntnisse usw.) können LL.B.-Absolventen ihre Arbeitsmarktchancen potenzieren. Beispielhaft seien genannt die Bereiche Mediation, Journalismus und Medien, Kultur- und Sozialmanagement, Unternehmensberatung, Dienstleistungen aller Art, Tourismus. Hier gilt für die berufsspezifische Einarbeitungszeit grundsätzlich dasselbe wie für LL.B.-Absolventen ohne Zusatzqualifi – kation. Einen journalistischen Beruf wird in der Regel etwa nur ausüben können, wer ein Volontariat absolviert. LL.B.-Absolventen mit Masterstudium können darüber hinaus in den Vorbereitungsdienst für den höheren Verwaltungsdienst aufgenommen werden. [Quelle: Neue Wege in der Juristenausbildung, S. 14]
Unter dem Strich fühlt man sich an den Teenager-Klamauk-Film der neunziger Jahre erinnert, der aus den USA in unsere Kinos gespült wurde: College-Studenten, die am Ende ihres Studiums gar nicht mehr wussten, was sie genau studiert haben und nun damit anfangen sollen.
Das nächste Problem ist die Arbeitsbelastung im Bachelor-Studium. Um ehrlich zu sein – ich erkenne noch nicht so ganz, wo ein Student mit dem Bachelor nach diesem Vorschlag gewinnen soll. Die Arbeitsbelastung beträgt nach dem z.Zt. gültigen “Umrechnungsschlüssel” (1 ECTS-Point entspricht einem Workload von 30 Stunden) 1800h pro Jahr. Das sind – ohne Unterbrechung – etwa 35 Stunden pro Woche. Klingt erst einmal nach Erholung. Aber halt – das, was man bislang als vorlesungsfreie Zeit kannte (und schätzte, um z.B. verpassten Stoff aufzuholen, Praktika zu absolvieren etc.) ist ja noch gar nicht abgezogen. Verabschieden darf man sich wohl in jedem Fall von den vulgär anmutenden 18 Wochen, die man heute “frei” hat. Denn ansonsten hätte man ein dickes Problem: abzüglich dieser 18 Wochen blieben nur 34 Wochen zum Studium, die Arbeitsbelastung würde die 50h-Grenze überschreiten.
Zudem steht der Belastung auch kein wirklicher Gewinn gegenüber. Das, was man in den drei Jahren Bachelor lernt, entspricht von den Inhalten in etwa dem, was man heute bis zum fünften Semester stemmt. Der “attraktive” Bereich der Wahlbereiche ist nur dann belegbar, wenn man zu seinen Lasten auf eine der bisherigen Zentralkomponenten des wissenschaftlichen Studiums – die Übungen – und eineinhalb Rechtsgebiete verzichtet (siehe die beiden Übersichten auf S. 28 und 29 des Reformvorschlags). Wie unter diesen Umständen noch von einer Durchlässigkeit gesprochen werden kann, ist mir schleierhaft. Denn in einem einzigen Jahr – und damit schließe ich an die Bedenken von oben an – müssen die Voraussetzungen geschaffen werden, die einen jeden Master-Absolventen dazu befähigen, die Eignungsprüfung (also das Pendant zum ersten Staatsexamen) erfolgreich zu absolvieren. Möchte man das Niveau nicht verflachen, bedeutet das Jahr Masterstudium nichts weniger als ein Jahr Examensvorbereitung mit einem Studium nebenher (mit eben jenen besagten 35h pro Woche…).
Die große Frage ist und bleibt aber: cui bono? Weder sinkt die Arbeitsbelastung, noch gewinnt die Praxis einen größeren Stellenwert – ganz im Gegenteil, die bisherigen Pflichtpraktika entfallen. Zudem steht zu befürchten, dass die vermittelten Inhalte spätestens dann in Mitleidenschaft gezogen werden, wenn nicht das “normale” Studium absolviert wird, sondern ein alternativer Wahlbereich wesentliche Studieninhalte verdrängt. Für diejenigen, die einen der reglementierten Berufe anstreben, ändert sich nichts. Bis auf die Tatsache, dass die Focussierung im Studium auf ein bestimmtes Interessengebiet, was heute möglich ist, nach dem Reformvorschlag zu Lasten der allgemeinen Kenntnisse geht. Wie üblich bleiben die Berufsaussichten für Jura-Bachelors im diffusen Dunkel von Allgemeinplätzen. Der konkrete Bedarf etwa von Transaction Lawyers in einer Großkanzlei wird wohlweislich verschwiegen. Vermutlich wissen die an dem Reformvorschlag beteiligten Partner von Oppenhoff & Co., dass nur eine Handvoll dieser Supporter gebraucht werden. Die bereits jetzt einsetzende Entwicklung hin zu einem “Juristen-Proletariat” würde durch die Reform weiter forciert, Einstiegsgehälter auch unter der berühmten Grenze von 2.300,00 EUR für solche Trainees die Regel sein. Und wer die Zusatzausbildung bezahlen soll, steht auf einem ganz anderen Blatt.
Der Reformvorschlag kann mich persönlich nicht überzeugen. Aber er ist mit Abstand der beste, der mir die letzten Jahre über den Weg gelaufen ist. Denkanstöße bedarf es auf jeden Fall, die immer schlechteren Ergebnisse im staatlichen Prüfungsteil des ersten Staatsexamens lassen ahnen, dass die jetzige Ausbildung nicht rund läuft.