Die Diskussionen über den Bolognaprozess und die juristische Ausbildung reißen nicht ab. Dabei verwundert auf den ersten Blick ein wenig, dass gerade die Juristen sich so vehement wehren – das wohl stärkste Argument auf Seiten der Bolognagegner trifft die Rechtswissenschaften nämlich nicht unvorbereitet.
Gegen den Bolognaprozess wird vielfach und vollkommen zu Recht eingewandt, dass dadurch unerträglich in die Freiheit von Lehre und Forschung eingegriffen wird. Vielfach nur in internen Papieren und Besprechungen können die Hochschullehrer ihre Ansicht zum Treiben der Politik darstellen, ansonsten drängt sich fast der Eindruck auf, dass die Verwaltung der Universitäten die Qualitätskontrolle gleichsam als Mittel zur Machtkonzentration nutzen – früher als Wasserkopf verspottet, Hilfsarbeiter und notwendiges Übel, geben sie nun vor, wie die Universität zu funktionieren hat. Aber genau diese Einschnitte gibt es für den Bereich Rechtswissenschaft eigentlich nicht, denn seit geraumer Zeit hat der Landesgesetzgeber festgelegt, welche Inhalte die Universitäten zu vermitteln haben. Dieser “Lehrplan” schränkt die reine humboldt’sche Lehre an den rechtswissenschaftlichen Fakultäten bereits jetzt schon ein. Man würde sich vermutlich auch in Zukunft mit noch konkreteren Vorgaben arrangieren können und der Forschung ihre Freiräume schaffen, in die Lehre würde dieser Erkenntnisgewinn aber nicht einfließen. Die davon für das Studium ausgehende Gefahr liegt auf der Hand: dank Studiengebühren kann sich jeder Lehrstuhl eine anteilige Mitarbeiterstelle leisten, die sich nur mit der Vorbereitung der Vorlesungen beschäftigt – praxisbezogen und nicht mehr der Wissenschaft verpflichtet. Ob damit die Qualität der Lehre wie erhofft verbessert, kann bezweifelt werden. Unbequem für die Hochschullehrer wäre die Situation nicht zwingend, wenn nicht das Herz an der Lehre hängt (was gerade bei den jüngeren Professorinnen und Professoren aber der Fall ist).
Mobilität ist ein weiteres Zauberwort der Bolognabefürworter. Gleiche Inhalte sollen es allen Studierenden ermöglichen, an allen Universitäten zu studieren: ein hehres Ziel. Die Realität sieht anders aus. Schon die Einführung der Zwischenprüfung mit ihren zwingenden Regelungen hat dazu geführt, dass der Wechsel zu einer anderen Universität im Inland zu einem unglaublichen Papierkrieg verkommen ist. Die weitere Reglementierung des Studiums, das Korsett aus Curricula und Credit Points verschärfen diesen Spießrutenlauf noch. Früher war – tatsächlich – fast alles besser. An vielen rechtswissenschaftlichen Fakultäten gab es einen Gleichklang von kleinen und großen Scheinen und ihren jeweiligen Ablegern, die Anerkennung seitens der Universitäten meistens unproblematisch möglich. Ob man tatsächlich die Kenntnisse besaß, die notwendig waren, um auch an der neuen Universität erfolgreich und glücklich zu werden, musste jeder Wechsler für sich erfahren. Von Kommilitonen weiß ich, dass der Wechsel nach Bonn oft mit einem erhöhten Lernpensum verbunden war, um die fachlichen Ansprüche der ehrwürdigen und von sich selbst eingenommenen Riege herausragender Professorinnen und Professoren wenigstens ansatzweise zu befriedigen. Wenigstens besaß man aber seinerzeit die Chance, diesen Versuch zu starten, so wie auch in anderen Fächern, die regelmäßig wenigstens Einzelfallprüfungen vorsahen. Künftig könnte es einfach daran scheitern, dass ein Credit Point fehlt. Von Auslandsaufenthalten möchte ich gar nicht sprechen, hier fehlt der Vergleich, allerdings liegen die traditionellen Staatsexamensstudiengänge mit mehr als 25% Auslandsaufenthalten bislang im oberen Mittelfeld der Abschlussarten, geschlagen nur von klassischen Diplom- oder Magisterstudiengängen. Oder um es mit der HIS-Studie zu sagen:
Geltend gemacht wird von jeweils einem Drittel dieser Studierenden, dass zu viele Probleme bei der Anerkennung von im Ausland erbrachten Studienleistungen bestehen und dass sich eine Auslandsphase nicht mit den Vorgaben des Studiengangs vereinbaren lässt. Vor allem der letztgenannte Aspekt hat bei der Ablehnung von Mobilität sehr an Bedeutung gewonnen. Er wird besonders von Studierenden in Bachelor-Studiengängen an Universitäten geltend gemacht. [HIS: Internationale Mobilität im Studium 2009, Wiederholungsuntersuchung zu studienbezogenen Aufenthalten deutscher Studierender in anderen Ländern, S. 16]
Wofür soll also eine Umstellung auf ein zweigliedriges Studium noch stehen? Die Bucerius Law School kann ihre Ausführungen eigentlich nur als bitterböse Satire verstanden wissen. Die dort aufgeführten Beispiele zeigen, was der Wert von Bachelor-Studiengängen (zurzeit) eigentlich ist: eine vertiefte Fortbildung für Fachfremde, eine Zusatzqualifikation mit Abschluss – mehr nicht. Und auch sonst ist es müßig, darüber zu diskutieren, wie man das bisherige System in ein zweistufiges einpferchen kann. Entweder, man stellt sich der Realität und reformiert die gesamte Juristenausbildung tiefgreifend (dann wird sich die “Praktiker”-Riege, die stets den Anwalt oder Richter im Blick hat, der berufsnah ausgebildet werden soll, aber fragen müssen, warum eine solche berufsnahe, wissenschaftsferne Ausbildung eigentlich einen Uni- und nicht FH-Abschluss verdient), oder sieht ein, dass Qualitätskriterien (sic!) sich in den klassischen Disziplinen eben nicht mit einer zweistufigen Ausbildung vertragen.
Cui bono? Wem soll eine Umstellung nutzen? Fassen wir zusammen: den Universitäten nutzt es nichts. Die Einschränkungen in Forschung und Lehre stehen allein auf der Soll-Seite, während die Guthabenseite leer bleibt. Den Studierenden? Bereits jetzt zeigt sich in anderen – auf das zweistufige System umgestellten – Studiengängen, dass die Verschulung auch den Studierenden Freiheiten nimmt, Auslandsaufenthalte schwieriger und unattraktiver macht und den großen Zweifel lässt, ob die Zulassung zum Master erreicht wird. Noch sind die Masterprogramme wegen der Umstellung wie leergefegt und können nahezu 100% der anlaufenden Studierenden aufnehmen. Aber was passiert, wenn die Quote zuschlägt und nur noch die zwanzig besten Bachelorabsolventen eines Jahrgangs in das Masterprogramm aufgenommen werden? Solange hier nicht eine sinnvolle Alternative geschaffen wird, produziert die Universität im wahrsten Sinne des Wortes Akademiker für die Arbeitslosigkeit. Den potentiellen Arbeitgebern? Für die Juristen ist die Antwort klar: ganz sicher nicht. Ein – nicht einmal auf dem Niveau eines Diplom-Juristen – geringqualifizierter Bachelorjurist ist schlichtweg unbrauchbar im bestehenden System. Mit gehörig Training am Job kann man ihn vielleicht als Transaction-Lawyer gebrauchen, aber da haben sich Spitzenabsolventen wirtschaftsrechtlicher FH-Studiengänge eher breitgemacht, die das notwendige Grundhandwerkszeug wenigstens schon mitbringen. Der Politik? Wenn die Zahlen so bleiben, wie sie die oben zitierte Studie nennt, dann wird auch die Politik nicht länger von einem Erfolg reden können und doch einmal ein ganzheitliches Konzept für die Bildungspolitik entwickeln müssen. Allein mit Clustern, Initiativen und ähnlichem Flickwerk erreicht man nichts.
Die starke Gegenwehr erklärt sich also über etwas, was Bolgonabefürwortern gefallen müsste: unter Gesichtspunkten des vielbeschworenen Qualitätsmanagements ist Bologna leider untauglich, um Verbesserungen für die Lehre zu bringen. Daher lehnen es die meisten Juristen ab, sich einem sinnlosen Politikum unterzuordnen. Lassen wir es, wie es ist: Masterprogramme für Juristen sind eine sinnvolle Alternative der beruflichen Weiterbildung, hier können Postgraduierte vertiefte Spezialkenntnisse durch den Bildungsdienstleister schlechthin erhalten. Eine Alternative zum grundständigen Studium ist aber momentan nicht erkennbar.