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Handelsvertreterausgleich nach § 92c HGB und Rechtswahl

Wegen der Sonderregeln nach § 92c HGB bietet es sich an, Handeslvertreterverträge mit Vertretern außerhalb der EU deutschem Recht zu unterstellen, um Ausgleichsansprüche nach § 89b HGB ausschließen zu können. Mangels besonderer Regelungen unterliegen Handelsvertreterverträge als schuldrechtliche Verträge der Anknüpfung … Weiterlesen

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