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Artikel Tagged ‘Lauterkeitsrecht’

Fischdosendeckel und das Wettbewerbsrecht

11. Dezember 2009 David Klein Keine Kommentare

Wer sein eigenes Produkt mit dem eines Mitbewerbers vergleicht, muss ein paar Grundregeln einhalten. Dazu gehört etwa, das Konkurrenzprodukt in der Werbung nicht herabzusetzen oder zu verunglimpfen (§ 6 Abs. 2 Nr. 5 UWG) oder das Behaupten von nicht erweislich wahren geschäftsschädigenden Tatsachen über Mitbewerber zu unterlassen (§ 4 Nr. 8 UWG).

Der BGH (Urteil vom 10. Dezember 2009 – I ZR 46/07 – Fischdosendeckel) hatte sich mit der Frage auseinanderzusetzen, was passiert, wenn in einer Patentschrift wie vorgeschrieben der für das einschlägige technische Gebiet bekannte Stand der Technik erläutert und dabei auf die Schwächen eines Konkurrenzprodukts eingegangen wird. Die Klägerin – Hersteller des kritisierten Produkts – begehrte eine Streichung der Passage aus der Patentschrift. Dem hat der BGH nun einen Riegel vorgeschoben. Denn selbst wenn die Äußerung an sich geeignet wäre, einen Wettbewerbsverstoß darzustellen, kann die Klägerin mit ihrem Antrag auf Streichung der Passage in der Patentschrift nicht durchdringen.

Nach Ansicht des Bundesgerichtshofs richtet sich die Frage, welche Angaben in die Fassung der Patentanmeldung aufzunehmen sind, aufgrund deren das Patent erteilt worden ist und die als Bestandteil der Patentschrift veröffentlicht werden, ausschließlich nach den für die Patenterteilung geltenden Rechtsvorschriften des Patentgesetzes. Rechtsstreitigkeiten darüber sind in den dafür nach dem Patentgesetz vorgesehenen Verfahren auszutragen. Eine Rechtsverfolgung vor den ordentlichen Gerichten ist mit den Erfordernissen eines sachgerechten, im Patentgesetz gesondert geregelten Patenterteilungsverfahrens nicht vereinbar. Eine Klage, mit der – wie im vorliegenden Rechtsstreit – außerhalb der durch das Patentgesetz zur Verfügung gestellten Verfahrensordnung auf die Patenterteilung oder das weitere rechtliche Schicksal eines erteilten Patents Einfluss genommen werden soll, ist daher bereits unzulässig. [Quelle: BGH]

Da die Klägerin nicht vorgetragen habe, dass die Beklagte sich auch außerhalb der Patentschrift in gleicher Weise nachteilig geäußert hat, war die Klage auch insoweit erfolglos.

StudiVZ und Facebook: erledigt

10. September 2009 David Klein Keine Kommentare

Die Betreiber der sozialen Netzwerke Facebook und studiVZ haben sich darauf geeinigt, ihren Rechtsstreit zu beenden. Beide Unternehmen kommen überein, ihre jeweiligen Forderungen in den USA beziehungsweise in Deutschland zurückzuziehen. Teil der Vereinbarung ist es, dass beide Unternehmen ihre Netzwerke unverändert weiter betreiben dürfen. Facebook erhält im Zuge der Einigung eine Zahlung. [Quelle: presseportal via heise]

Offenbar war beiden Seiten das Risiko zu hoch, weiter in den USA und Deutschland die Gerichte zu bemühen – in Köln war Facebook bereits mit einer Unterlassungsklage in der ersten Instanz gescheitert.

Brust oder Keule

Unter dem Titel “L’aile ou la cuisse” erschien 1976 ein grandioser Film mit Louis de Funès in der Rolle des Restaurantkritikers Charles Duchemin, der die kriminellen Machenschaften der Lebensmittelindustrie aufdeckt. Geradezu fantastisch mutet der Besuch in der Fabrik des Fastfood-Papstes Tricatel an, anlässlich dessen Duchemin die Entdeckung machen muss, dass Tricatel mit Hilfe von Farbe gepressten Kunstprodukten wenigstens das Aussehen echter Naturprodukte verpasst.

Manchmal freut man sich, wenn aus Filmfiktion Realität wird. Dieses Mal aber kaum. Die Verbraucherzentrale in Hamburg hat sich der sogenannten Lebensmittelimitate angenommen und eine Liste veröffentlicht, die es in sich hat, mit Sicherheit aber nur die Spitze des Eisbergs darstellt.

Früher war es immer ein Problem, mit knurrendem Magen einkaufen zu gehen, spätestens an der Kasse holte einen die Realität wieder ein. Heute genügt es, die Liste der Inhaltsstoffe zu lesen, um den Appetit (und Kaufanreiz) zu verlieren. Rein rechtlich ist wohl wenig gegen die Hersteller solcher Lebensmittelimitate zu unternehmen; regelmäßig genügen sie den Kennzeichnungspflichten, kulinarische Verbrechen sind leider straffrei. Vielleicht sollte man sich eher an die Supermärkte halten, die die Platzierung der Produkte in der Hand haben.