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BVerwG: Einberufung bei dualen Studiengängen

Die schönste Begründung der Einberufungspraxis der Bundeswehr ist: sonst bekommen wir sie gar nicht. Das bestätigte heute einmal mehr das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig. § 12 WPflG regelt die Ausnahmen, nach denen eine Zurückstellung vom Wehrdienst erfolgt. Auszubildende z.B. kann man … Weiterlesen

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